Was im analogen Leben erlaubt ist, darf in der digitalen Welt nicht verboten sein, meint der IT-Berater Jens Best und rief per Twitter dazu auf, sogenannte “Resthäuser” zu fotografieren: www.doodle.com Hier der neue Link zur Mitmach-Plattform: streetview.mixxt.de Mit dieser Aktion will Resthaus- Rebell Best jene virtuellen Baulücken füllen, die bei Google StreetView entstünden, falls Hausbesitzer oder Mieter sich bei Google darüber beschweren, dass ihr Haus abgebildet werden sollte. Dass sich Google dem fügen wird, ist nach dem, mit der Bundesverbraucherministerin Aigner abgeschlossenen Vertrag sicher. Diese privatwirtschaftliche Vereinbarung und hat aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit bestehender Gesetze. Die Gefahr besteht jedoch, dass dieser privatwirtschaftliche Vertrag als Exempel genommen wird, erneut aus populistischen Gründen einen Einzelfall heranzuziehen, um “wenn sogar Großunternehmen, wie Google nichts dagegen haben” nach Gutsherrenart ein Gesetz für angeblich überflüssig zu erklären. Dies befürchtet auch der Deutsche Journalisten Verband DJV: www.djv.de Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, BITKOM spricht sich gegen eine Gesetzesänderung aus: www.bitkom.org (Update 14. Mai 2010: Ich stelle explizit fest, dass nur das Fotografieren gestattet ist und bleiben soll. Die Verknüpfung der Fotos mit WLAN- Daten, wie sie Google sammelt ist damit nicht gemeint und auch das Sammeln dieser Daten ist von keinem Gesetz …
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